Dienstag, 31. Juli 2007
Mittwoch, 25. Juli 2007
One Laptop Per Child
One Laptop Per Child (OLPC) hat die nächste Hürde genommen: Die Massenproduktion der XO-Laptops wurde zu Wochenbeginn gestartet. Die Auslieferung der Rechner wird voraussichtlich im Oktober und damit einen Monat später als ursprünglich geplant beginnen. OLPC will Kindern in Entwicklungsländern kostengünstige Laptops bieten.
Derzeit betragen die Kosten für einen Laptop um die 175 US-Dollar. Die Kosten sollen im Laufe des nächsten Jahres auf unter 100 US-Dollar sinken. Im Oktober sollen drei Millionen der Geräte produziert worden sein, die dann von den Behörden der teilnehmenden Länder an die Kinder ausgeliefert werden sollen. Folgende Länder nehmen derzeit am OLPC-Projekt teil: Ägypten, Argentinien, Brasilien, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Griechenland, Kambodscha, Lybien, Nigeria, Pakistan, Peru, Ruanda, die USA und Uruguay.
Das von Nicholas Negroponte initiierte Nonprofit-Projekt OLPC hat es sich zum Ziel gesetzt, Kindern, die ansonsten nicht die finanziellen Möglichkeiten hätten, die Möglichkeit zu bieten an einen günstigen Rechner zu gelangen. Unterstützt wird das Projekt unter anderem von AMD, welches den Prozessor liefert und Red Hat, das für das Betriebssystem und die Oberfläche „Sugar“ verantwortlich ist. Hinzu kommen weitere Unternehmen, wie Google, Brightstar, News Corp. und Nortel, die das Projekt finanziell unterstützen.Die Laptops sind so konstruiert, dass sie widerstandsfähig sind und auch bei extremen Umweltbedingungen funktionieren. Der Monitorbild ist auch bei direkter Sonneneinstrahlung zu lesen und in Umgebungen, in denen es keinen Strom gibt, kann auf Solarenergie zurückgegriffen werden.Bevor die Rechner ausgeliefert werden, sollen die "XO B4" genannten Laptops noch von Entwicklern und Hardware-Spezialisten ausgiebig getestet werden. In einigen Pilot-Schulen sind die Laptops laut Angaben von OLPC bereits im Einsatz.
Derzeit betragen die Kosten für einen Laptop um die 175 US-Dollar. Die Kosten sollen im Laufe des nächsten Jahres auf unter 100 US-Dollar sinken. Im Oktober sollen drei Millionen der Geräte produziert worden sein, die dann von den Behörden der teilnehmenden Länder an die Kinder ausgeliefert werden sollen. Folgende Länder nehmen derzeit am OLPC-Projekt teil: Ägypten, Argentinien, Brasilien, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Griechenland, Kambodscha, Lybien, Nigeria, Pakistan, Peru, Ruanda, die USA und Uruguay.
Das von Nicholas Negroponte initiierte Nonprofit-Projekt OLPC hat es sich zum Ziel gesetzt, Kindern, die ansonsten nicht die finanziellen Möglichkeiten hätten, die Möglichkeit zu bieten an einen günstigen Rechner zu gelangen. Unterstützt wird das Projekt unter anderem von AMD, welches den Prozessor liefert und Red Hat, das für das Betriebssystem und die Oberfläche „Sugar“ verantwortlich ist. Hinzu kommen weitere Unternehmen, wie Google, Brightstar, News Corp. und Nortel, die das Projekt finanziell unterstützen.Die Laptops sind so konstruiert, dass sie widerstandsfähig sind und auch bei extremen Umweltbedingungen funktionieren. Der Monitorbild ist auch bei direkter Sonneneinstrahlung zu lesen und in Umgebungen, in denen es keinen Strom gibt, kann auf Solarenergie zurückgegriffen werden.Bevor die Rechner ausgeliefert werden, sollen die "XO B4" genannten Laptops noch von Entwicklern und Hardware-Spezialisten ausgiebig getestet werden. In einigen Pilot-Schulen sind die Laptops laut Angaben von OLPC bereits im Einsatz.
by Roger Hänggi 0 Kommentare
Dienstag, 24. Juli 2007
Stromdiebstahl wird offiziell strafbar!!!
Santo Domingo.- Die Abgeordnetenkammer hieß gestern Abend die Modifikationen zum Allgemeinen Elektrizitätsgesetz gut, welches den Stromdiebstahl kriminalisiert und legte Sanktionen gegen die Stromverteillenden Firmen fest, wenn ernste Fehler festgestellt werden.
Das Gesetz bestraft den Diebstahl von bis zu 1kwh mit drei bis fünf Tagen Gefängnis und Geldstrafen von drei bis fünf minimalen Löhnen oder beiden Strafen zugleich.
Ab 100kwh unterschlagener Energie gilt die Höchststrafe mit 3 Jahren Gefängnis und Bussgeldern zwischen 320 und 5000 Mindestlöhnen.
Das Gesetz bestraft den Diebstahl von bis zu 1kwh mit drei bis fünf Tagen Gefängnis und Geldstrafen von drei bis fünf minimalen Löhnen oder beiden Strafen zugleich.
Ab 100kwh unterschlagener Energie gilt die Höchststrafe mit 3 Jahren Gefängnis und Bussgeldern zwischen 320 und 5000 Mindestlöhnen.
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Donnerstag, 19. Juli 2007
Hotel-Flop der Woche
Eine tropfende Klimaanlage, ein Loch in der Decke und Sandflöhe im Bett: FOCUS Online stellt die schlimmsten Hotelausreißer vor, diese Woche den
„Occidental Carribean Village Club on the Green“
Das Gute an Hotelbewertungs-Portalen ist, dass User selten ein Blatt vor den Mund nehmen. Das Schlechte: Sie können furchtbar ungerecht sein. Aber das macht ja auch den Reiz dieser Art der Hotelkritiken aus. Im Falle des Hotels „Occidental Carribean Village Club on the Green“ an der Playa Dorada (Dominikanische Republik) meint man, es handle sich bei der 3-Sterne-Anlage um zwei unterschiedliche Hotels.
So lobt User „Zeynel“: „Für junge Leute, die Karibikflair gut und günstig genießen wollen, ist dies der optimale Ort. Das gesamte Personal war ausnahmslos freundlich und hilfsbereit. Das Essen im Restaurant war vielfältig und immer frisch zubereitet. Zimmer: Für ein paar Pesos Trinkgeld wurde man vom Reinigungspersonal sehr zuvorkommend behandelt.
So lobt User „Zeynel“: „Für junge Leute, die Karibikflair gut und günstig genießen wollen, ist dies der optimale Ort. Das gesamte Personal war ausnahmslos freundlich und hilfsbereit. Das Essen im Restaurant war vielfältig und immer frisch zubereitet. Zimmer: Für ein paar Pesos Trinkgeld wurde man vom Reinigungspersonal sehr zuvorkommend behandelt.
Aber User „Angelika“ schimpft: „Schon zum Frühstück musste man sich Besteck und Tassen selbst zusammensuchen, genauso beim Abendessen. Zu Beginn gab es nur Pappbecher, sogar für den Tischwein. Es ist uns dafür öfter passiert, dass uns, während wir etwas holten, der Tisch abgeräumt wurde! Essen wenig abwechslungsreich. Animation am Pool tagsüber unerträglich. Abendanimation schauderhaft. Restaurant Miranda– lieblose Massenabfertigung.
“ Nur gut, dass es noch einen anderen Pool gab, wo es ruhiger war. Allerdings fehlte dort eine Bar mit Getränken.
So unterschiedlich können Gästebewertungen sein. Dennoch muss es sich bei dem „Occidental“ angesichts einer mäßigen Weiterempfehlungsrate von 40 Prozent um einen Hotel-Flop handeln. Die Kritiker dieser 336 Zimmer großen All-inclusive-Anlage sind sich einig, dass zwar das Personal ausnehmend nett ist, aber der Rest ziemliche Mängel aufweist.
Unter der Überschrift „Einmal und nie wieder“ haben „Sandra und Thomas“ fast einen kleinen Roman über die Defizite des Hotels verfasst: „Im Badezimmer konnte man durch die Decke schauen, die Lampe kam fast angeflogen, und es roch fürchterlich muffig. Hatten demzufolge einen Zimmerwechsel. Das zweite Zimmer sah rein optisch nicht schlecht aus, aber bei näherem Hinschauen waren Schimmel und Flecken im Badezimmer, die bei zunehmenden Regenschauern wuchsen und wuchsen. Kakerlaken besuchten uns auch, und Sandflöhe haben uns nachts im Bett bei Laune gehalten. Essen war naja. Nicht wirklich viel Abwechslung. Animation konnte man voll vergessen, jeden Abend dasselbe. Toller Urlaub!“
“ Nur gut, dass es noch einen anderen Pool gab, wo es ruhiger war. Allerdings fehlte dort eine Bar mit Getränken.
So unterschiedlich können Gästebewertungen sein. Dennoch muss es sich bei dem „Occidental“ angesichts einer mäßigen Weiterempfehlungsrate von 40 Prozent um einen Hotel-Flop handeln. Die Kritiker dieser 336 Zimmer großen All-inclusive-Anlage sind sich einig, dass zwar das Personal ausnehmend nett ist, aber der Rest ziemliche Mängel aufweist.
Unter der Überschrift „Einmal und nie wieder“ haben „Sandra und Thomas“ fast einen kleinen Roman über die Defizite des Hotels verfasst: „Im Badezimmer konnte man durch die Decke schauen, die Lampe kam fast angeflogen, und es roch fürchterlich muffig. Hatten demzufolge einen Zimmerwechsel. Das zweite Zimmer sah rein optisch nicht schlecht aus, aber bei näherem Hinschauen waren Schimmel und Flecken im Badezimmer, die bei zunehmenden Regenschauern wuchsen und wuchsen. Kakerlaken besuchten uns auch, und Sandflöhe haben uns nachts im Bett bei Laune gehalten. Essen war naja. Nicht wirklich viel Abwechslung. Animation konnte man voll vergessen, jeden Abend dasselbe. Toller Urlaub!“
by Roger Hänggi 0 Kommentare
Diethylenglycol-Zahnpasten: Nach der Dom. Rep. jetzt auch in Europa
Brüssel.- Die Gesundheitsbehörden der EU-Länder fahnden nach verseuchter Zahnpasta, die mit Frostschutzmittel versetzt ist. Es handelt sich um gefälschte Produkte, die in China hergestellt wurden und nun den Weltmarkt überschwemmen.
In Spanien wurden bereits 200 000 und in Südtirol 20 000 Tuben gefälschter "Colgate"- und "Aloe"- Zahnpasta sichergestellt, in England fand man Frostschutzmittel in "Sensodyne"-Tuben.
Verhökert wird die in China produzierte Ware meist auf Flohmärkten. Massenweise gelangten die Plagiate auch auf den US-Markt, nach Panama, in die Dominikanische Republik , Japan und Kanada.
Vor allem in den USA hat der Zahnpasta-Skandal hohe Wellen geschlagen. Dort fordert die Bundesgesundheitsbehörde die Bürger bereits seit Wochen auf, Zahncreme made in China wegzuschmeißen, nachdem in mehreren Supermärkten Tuben mit der Chemikalie Diethylenglykol in gesundheitsschädigender Dosis aufgespürt wurden.
Seit Montag dieser Woche sind auch die deutschen Behörden alarmiert, bestätigt Jochen Heimberg vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): "Wir suchen nach den Vertriebswegen". Produktfälschungen seien zwar kein neues Problem, aber im Hygienebereich wie der Zahnpflege noch nicht vorgekommen. "Hier sind eigentlich die Gewinnspannen viel zu niedrig", so Heimberg. Zumal die Tuben auch noch 50 Cent billiger als die Originalware verkauft werden.
Das verwendete Frostschutzmittel Diethylenglycol wird zugesetzt, um die Zahnpasta dickflüssiger zu machen. Eine Gesundheitsgefahr bestehe vor allem für Kinder, Schwangere und Kranke, teilten die EU-Behörden mit. Das Mittel könne Schwindel, Erbrechen sowie Nieren- und Leberschäden verursachen - allerdings nur, wenn die Zahnpasta auch geschluckt werde. Vor rund zwanzig Jahren war Glycol auch in österreichischen Weinen gefunden worden.
Seit Chinas Fälscher auch den Arzneimittel-Markt im Auge haben, schrillen weltweit die Alarmglocken. In Panama starben 385 Menschen an dilettantisch hergestelltem Hustensaft. Auch deshalb will EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva das Problem auf einer Reise nach China Ende der Woche dort auf den Tisch bringen. Kuneva werde Peking deutlich machen, dass es aus EU-Sicht "keine Kompromisse bei der Produktsicherheit gebe", sagte eine Sprecherin.
In Spanien wurden bereits 200 000 und in Südtirol 20 000 Tuben gefälschter "Colgate"- und "Aloe"- Zahnpasta sichergestellt, in England fand man Frostschutzmittel in "Sensodyne"-Tuben.
Verhökert wird die in China produzierte Ware meist auf Flohmärkten. Massenweise gelangten die Plagiate auch auf den US-Markt, nach Panama, in die Dominikanische Republik , Japan und Kanada.
Vor allem in den USA hat der Zahnpasta-Skandal hohe Wellen geschlagen. Dort fordert die Bundesgesundheitsbehörde die Bürger bereits seit Wochen auf, Zahncreme made in China wegzuschmeißen, nachdem in mehreren Supermärkten Tuben mit der Chemikalie Diethylenglykol in gesundheitsschädigender Dosis aufgespürt wurden.
Seit Montag dieser Woche sind auch die deutschen Behörden alarmiert, bestätigt Jochen Heimberg vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): "Wir suchen nach den Vertriebswegen". Produktfälschungen seien zwar kein neues Problem, aber im Hygienebereich wie der Zahnpflege noch nicht vorgekommen. "Hier sind eigentlich die Gewinnspannen viel zu niedrig", so Heimberg. Zumal die Tuben auch noch 50 Cent billiger als die Originalware verkauft werden.
Das verwendete Frostschutzmittel Diethylenglycol wird zugesetzt, um die Zahnpasta dickflüssiger zu machen. Eine Gesundheitsgefahr bestehe vor allem für Kinder, Schwangere und Kranke, teilten die EU-Behörden mit. Das Mittel könne Schwindel, Erbrechen sowie Nieren- und Leberschäden verursachen - allerdings nur, wenn die Zahnpasta auch geschluckt werde. Vor rund zwanzig Jahren war Glycol auch in österreichischen Weinen gefunden worden.
Seit Chinas Fälscher auch den Arzneimittel-Markt im Auge haben, schrillen weltweit die Alarmglocken. In Panama starben 385 Menschen an dilettantisch hergestelltem Hustensaft. Auch deshalb will EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva das Problem auf einer Reise nach China Ende der Woche dort auf den Tisch bringen. Kuneva werde Peking deutlich machen, dass es aus EU-Sicht "keine Kompromisse bei der Produktsicherheit gebe", sagte eine Sprecherin.
mehr dazu: Dominikanische News vom Samstag, 26. Mai und Donnerstag, 31. Mai 2007
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Dienstag, 17. Juli 2007
Piloten drohen Ferienfliegern mit Streiks
Berlin - Beim Düsseldorfer Ferienflieger LTU drohen Streiks in der Haupturlaubszeit. Die Pilotengewerkschaft hat bei der Airline nach dem Scheitern der turnusmäßigen Tarifverhandlungen die Urabstimmung über einen Streik eingeleitet. Stimmen bis zum Ablauf der Frist am 6. August mindestens 70 Prozent der befragten Flugzeugführer für Kampfmaßnahmen, könnten auch große Reiseveranstalter unter dem Ausstand leiden. Die Langstrecken-Gesellschaft fliegt deren Gäste unter anderem nach Thailand, Kuba oder in die Dominikanische Republik.
Ein mehrtägiger Streik bei LTU würde das Unternehmen nach Ansicht von Chef Jürgen Marbach ruinieren. "Nach den Jahren der Krise haben wir nicht mehr die wirtschaftlichen Reserven, um einen mehrtägigen Streik durchzustehen", sagte Marbach. Die Piloten wollen nach Angaben von Marbach sechs Prozent mehr Lohn sowie Zugeständnisse bei der Arbeitszeit, die einer weiteren Lohnerhöhung um sieben bis acht Prozent entsprechen. LTU habe drei Prozent mehr Lohn angeboten. Air Berlin will die seit vielen Jahren kriselnde LTU für 140 Mio. Euro plus Schulden übernehmen. Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme noch.
Ein mehrtägiger Streik bei LTU würde das Unternehmen nach Ansicht von Chef Jürgen Marbach ruinieren. "Nach den Jahren der Krise haben wir nicht mehr die wirtschaftlichen Reserven, um einen mehrtägigen Streik durchzustehen", sagte Marbach. Die Piloten wollen nach Angaben von Marbach sechs Prozent mehr Lohn sowie Zugeständnisse bei der Arbeitszeit, die einer weiteren Lohnerhöhung um sieben bis acht Prozent entsprechen. LTU habe drei Prozent mehr Lohn angeboten. Air Berlin will die seit vielen Jahren kriselnde LTU für 140 Mio. Euro plus Schulden übernehmen. Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme noch.
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Montag, 16. Juli 2007
WiFi (HotSpots) gratis in Santo Domingo
Plazas, Universitäten und öffentliche Orte
Boulevard de la 27
Secretaría de la Juventud
UASD (Frente a la Fac. de Ciencias Económicas y Sociales;
Secretaría de la Juventud
UASD (Frente a la Fac. de Ciencias Económicas y Sociales;
Biblioteca Pedro Mir (Fuera)
UNAPEC (Campus I y II)
UNPHU
UTESA (Campus I)
Universidad del Caribe
UNIBE
PUCMM (Plaza Universitaria)
Intec
Cafeteria de la Suprema Corte de Justicia (Edificio nuevo).
Bella Vista Mall (en el Food Court)
Museo de Arte Moderno (Fuera)
Centro Olímpico (Pabellón de Natación)
Plaza Consistorial (Zona Colonial)
Catedral de Santo Domingo (Zona Colonial)
Puerta del Conde (Zona Colonial)
Indotel
Torre Piantini
UNAPEC (Campus I y II)
UNPHU
UTESA (Campus I)
Universidad del Caribe
UNIBE
PUCMM (Plaza Universitaria)
Intec
Cafeteria de la Suprema Corte de Justicia (Edificio nuevo).
Bella Vista Mall (en el Food Court)
Museo de Arte Moderno (Fuera)
Centro Olímpico (Pabellón de Natación)
Plaza Consistorial (Zona Colonial)
Catedral de Santo Domingo (Zona Colonial)
Puerta del Conde (Zona Colonial)
Indotel
Torre Piantini
Restaurants und Geschäfte
Aparthotel Condo-Parque & Venus Bar
Calle Palo Hincado #165
Zona Colonial
Cuesta Centro del Libro
Green Light Cuisine
Pizarelli Andalucía
Pizarelli Los Proceres
Pravda Sushi Bar & Lounge
Boga Boga
Plantalia (Lincoln al lado del Expreso Jade)
Orange (Ofic. Principal)
Orange (Plaza Universitaria)
Dominican Glass Repair
Innovation Technology Store (Plaza Dorada, Churchill)
La Trattoría
Restaurant Le Patio
Hard Rock Café
Bakus
Marocha
Bob’s
Haagen Dazs Café
Sophias
Scherezade
Fridays
Frankfurt
El Agave
Pranzo
Tony Romas Sarasota
La Base Sports Bar
Restaurant Palmito Gourmet
Restaurant La Briciola
Restaurant Armides Bistro
Car Lab (Roberto Pastoriza)
Costelao
Auto Centro Navarro (27 de febrero)
Telesistema Canal 11
Restaurante Los Tres Mosqueteros (Zona colonial)
Segafredo (Zona Colonial)
Rita’s Cafe (Zona Colonial)
Daysi Gran Salón
Supermercado Milony Center (La Isabelita)
Cafetería 4J (Haina)
Green Light Cuisine
Pizarelli Andalucía
Pizarelli Los Proceres
Pravda Sushi Bar & Lounge
Boga Boga
Plantalia (Lincoln al lado del Expreso Jade)
Orange (Ofic. Principal)
Orange (Plaza Universitaria)
Dominican Glass Repair
Innovation Technology Store (Plaza Dorada, Churchill)
La Trattoría
Restaurant Le Patio
Hard Rock Café
Bakus
Marocha
Bob’s
Haagen Dazs Café
Sophias
Scherezade
Fridays
Frankfurt
El Agave
Pranzo
Tony Romas Sarasota
La Base Sports Bar
Restaurant Palmito Gourmet
Restaurant La Briciola
Restaurant Armides Bistro
Car Lab (Roberto Pastoriza)
Costelao
Auto Centro Navarro (27 de febrero)
Telesistema Canal 11
Restaurante Los Tres Mosqueteros (Zona colonial)
Segafredo (Zona Colonial)
Rita’s Cafe (Zona Colonial)
Daysi Gran Salón
Supermercado Milony Center (La Isabelita)
Cafetería 4J (Haina)
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Samstag, 14. Juli 2007
Blitz-Rückführung aus Karibik war keine Entführung
Im Sommer 2006 haben Zürcher Polizisten einen mutmasslichen Anlagebetrüger aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz geholt. Legal, wie jetzt das Bundesgericht entschied.
Bei der unkonventionellen Aktion habe es sich nicht um eine Entführung gehandelt, so die Begründung des obersten Gerichts in Lausanne.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt gegen den deutschen Angeschuldigten seit 2002 ein Strafverfahren. Er soll Anleger gewerbsmässig um mindestens 18,5 Mio. Euro (rund 30,6 Mio. Franken) betrogen haben.
Mehrere Mittäter wurden bereits zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Der Deutsche war bereits 2002 verhaftet worden, konnte aber fliehen. Am 9. August 2006 wurde der international gesuchte Mann in der Dominikanischen Republik festgenommen.
Der Tip war vom schweizerischen Bundesamt für Justiz (BJ) gekommen, das für den Fall einer Verhaftung ein formelles Auslieferungsgesuch in Aussicht stellte.
Am 15. August erreichte die Berner Beamten die Nachricht von Interpol Santo Domingo, dass der Mann möglicherweise in Kürze entlassen werden müsse und sofort ein Abholteam aus der Schweiz kommen solle. Am 18. August flogen deshalb kurzerhand drei Beamte der Zürcher Kantonspolizei nach Santo Domingo.
Auf dem Flughafen übergab die lokale Polizei den Deutschen formlos ihren Schweizer Kollegen, die ihn über ihre Identität und ihren Auftrag informierten. Einen Haftbefehl legten sie nicht vor, brachten aber zum Ausdruck, dass er sich nun im Gewahrsam der Schweizer Polizei befinde.
Sie flogen mit dem Deutschen, der keinen Widerstand leistete, über Madrid in die Schweiz zurück. Nach der Ankunft in Zürich wurde ihm offiziell seine Verhaftung eröffnet.
Im vergangenen Mai ersuchte der Inhaftierte um seine sofortige Entlassung, da er von der Schweiz völkerrechtswidrig entführt worden sei. Er stützte sich dabei auf ein Gutachten des Zürcher Strafrechtsprofessors Wolfgang Wohlers, der gewisse Zweifel an der Legalität der Aktion angemeldet hatte.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Deutschen nun abgewiesen und die Rechtmässigkeit des Schweizer Vorgehens bestätigt.
Entscheidend ist laut den Lausanner Richtern, dass die Schweizer Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik stets beachtet haben. Sie hätten in Absprache mit den dortigen Behörden gehandelt, ohne diese je getäuscht zu haben.
Ebensowenig sei Zwang, List, Drohung noch ein "übler Polizeitrick" angewandt worden, um des Gesuchten habhaft zu werden.
Es hätten schliesslich auch keine Anhaltspunkt für die Schweizer Behörden bestanden, dass die Dominikaner eigenes Recht verletzt hätten. Damit sei ein Hafthinderungsgrund zu verneinen, wie es in der Begründung heisst.
Bei der unkonventionellen Aktion habe es sich nicht um eine Entführung gehandelt, so die Begründung des obersten Gerichts in Lausanne.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt gegen den deutschen Angeschuldigten seit 2002 ein Strafverfahren. Er soll Anleger gewerbsmässig um mindestens 18,5 Mio. Euro (rund 30,6 Mio. Franken) betrogen haben.
Mehrere Mittäter wurden bereits zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Der Deutsche war bereits 2002 verhaftet worden, konnte aber fliehen. Am 9. August 2006 wurde der international gesuchte Mann in der Dominikanischen Republik festgenommen.
Der Tip war vom schweizerischen Bundesamt für Justiz (BJ) gekommen, das für den Fall einer Verhaftung ein formelles Auslieferungsgesuch in Aussicht stellte.
Am 15. August erreichte die Berner Beamten die Nachricht von Interpol Santo Domingo, dass der Mann möglicherweise in Kürze entlassen werden müsse und sofort ein Abholteam aus der Schweiz kommen solle. Am 18. August flogen deshalb kurzerhand drei Beamte der Zürcher Kantonspolizei nach Santo Domingo.
Auf dem Flughafen übergab die lokale Polizei den Deutschen formlos ihren Schweizer Kollegen, die ihn über ihre Identität und ihren Auftrag informierten. Einen Haftbefehl legten sie nicht vor, brachten aber zum Ausdruck, dass er sich nun im Gewahrsam der Schweizer Polizei befinde.
Sie flogen mit dem Deutschen, der keinen Widerstand leistete, über Madrid in die Schweiz zurück. Nach der Ankunft in Zürich wurde ihm offiziell seine Verhaftung eröffnet.
Im vergangenen Mai ersuchte der Inhaftierte um seine sofortige Entlassung, da er von der Schweiz völkerrechtswidrig entführt worden sei. Er stützte sich dabei auf ein Gutachten des Zürcher Strafrechtsprofessors Wolfgang Wohlers, der gewisse Zweifel an der Legalität der Aktion angemeldet hatte.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Deutschen nun abgewiesen und die Rechtmässigkeit des Schweizer Vorgehens bestätigt.
Entscheidend ist laut den Lausanner Richtern, dass die Schweizer Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik stets beachtet haben. Sie hätten in Absprache mit den dortigen Behörden gehandelt, ohne diese je getäuscht zu haben.
Ebensowenig sei Zwang, List, Drohung noch ein "übler Polizeitrick" angewandt worden, um des Gesuchten habhaft zu werden.
Es hätten schliesslich auch keine Anhaltspunkt für die Schweizer Behörden bestanden, dass die Dominikaner eigenes Recht verletzt hätten. Damit sei ein Hafthinderungsgrund zu verneinen, wie es in der Begründung heisst.
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