Mittwoch, 14. März 2007

Geldstrafen für Verkehrsdelikte deutlich teurer

„Preisliste“

Zudem haben die Agenten der Verkehrspolizei AMET seit gestern wieder die alte Praxis eingeführt, dass wenn ein Verkehrssünder seine Geldstrafe für eine Übertretung des Strassenverkehrsgesetz 241 nicht sofort bezahlt, sein Fahrzeug beschlagnahmt wird.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Fahren in betrunkenem Zustand "nur" RD# 884 Pesos