Freinacht!!!

Die Zeitplanbeschränkungen für den Verkauf von alkoholischen Getränken sind Teil der Maßnahmen der Regierung, um die Kriminalität und die Gewalt zu verringern.
Der Erlass 308-06 und 316-06 (Ley Seca), erlauben den Verkauf von alkoholischen Getränken von Sonntag bis Donnerstag nur noch bis 24.00 und am Freitag und Samstag bis 02:00.
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